Antragsveranlagungen für
Arbeitnehmer/Rentner

Flexible Antragsveranlagungen bei der Steuerkanzlei Stefan Kirchner


Die Antragsveranlagung gibt Ihnen die Möglichkeit, eine freiwillige Einkommenssteuererklärung einzureichen, um steuermindernde Aufwendungen geltend zu machen. Doch wann ergibt eine freiwillige Steuererklärung Sinn, wann wird es zu einer Pflichtveranlagung und was muss ich hierzu beachten? Wir informieren Sie darüber.

Neben der Beratung zur Antragsveranlagung sind wir Ihnen auch gerne bei steuerlichen Betriebsprüfungen behilflich sowie bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Ihrer Steuerberatung. Rufen Sie uns an unter 06172 1898867 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter.