Die Antragsveranlagung gibt Ihnen die Möglichkeit, eine freiwillige Einkommenssteuererklärung einzureichen, um steuermindernde Aufwendungen geltend zu machen. Doch wann ergibt eine freiwillige Steuererklärung Sinn, wann wird es zu einer Pflichtveranlagung und was muss ich hierzu beachten? Wir informieren Sie darüber.